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Neu Dokument-ID: 1016637

Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.6 Kennzeichnungspflichten

Der Gegenstand ist dann ausreichend gekennzeichnet worden, wenn die folgenden Angaben vorliegen:

  • Herstellerangabe oder Angabe der Marke
  • Herstellungsland oder -ort
  • Seriennummer
  • Herstellungsjahr (soweit diese nicht bereits Teil der Seriennummer ist)
  • Modellangabe (sofern möglich)
  • Handelsmarke (optional)

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