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Dokument-ID: 1016637
1.2.6 Kennzeichnungspflichten
Der Gegenstand ist dann ausreichend gekennzeichnet worden, wenn die folgenden Angaben vorliegen:
- Herstellerangabe oder Angabe der Marke
- Herstellungsland oder -ort
- Seriennummer
- Herstellungsjahr (soweit diese nicht bereits Teil der Seriennummer ist)
- Modellangabe (sofern möglich)
- Handelsmarke (optional)