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Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Rechtssubjekte

Die Rechtsordnung bestimmt, wer Rechtssubjekt ist. Das können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Rechtssubjekte besitzen Rechts- und Handlungsfähigkeit. Rechtsfähigkeit bedeutet Träger von Rechten und Pflichten zu sein und beginnt beim Menschen mit der vollendeten Geburt und endet mit dem Tod beziehungsweise der Todeserklärung.

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