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Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.3 Geltungsbereich und grundlegende Definitionen

Die Geltungsdauer des ATT-Vertrags ist gem Art 24 ATT-Vertrag unbegrenzt. Am 26. April 2019 haben die USA mit der Meldung • [Fußnote: Vgl https://www.handelsblatt.com/politik/international/usa-trump-steigt-aus-internationalem-waffenhandelsvertrag-aus/24262744.html?ticket=ST-8459137-cdeFlUQzAuaCPRlWbMZL-ap1.]  international aufhorchen lassen, dass sie nicht länger an den ATT-Vertrag gebunden sein wollen. Art 24 Abs 2 ATT-Vertrag regelt das Rücktrittsverfahren. Danach kann jeder Vertragsstaat in Ausübung seiner staatlichen Souveränität vom ATT-Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird durch den zurücktretenden Vertragsstaat dem Depositär notifiziert. Der Depositär wiederum notifiziert ihn allen anderen Vertragsstaaten. Die Rücktrittsnotifikation muss nicht begründet sein. Die Wirksamkeit der Rücktrittsanzeige tritt neunzig Tage nach Eingang der Rücktrittsnotifikation beim Depositär ein, außer, dass die Rücktrittsnotifikation ein späteres Datum vorsieht. Hervorzuheben ist, dass der Rücktritt den Staat nicht von den Verpflichtungen, einschließlich solcher etwaiger finanzieller Natur, entbindet, die ihm als Vertragsstaat des ATT-Vertrags erwachsen sind.

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