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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.5 Die Position des Jagdleiters

Die konkrete Ausübung der Jagd (etwa der konkrete Abschuss eines Keilers) kann stets nur durch eine konkrete natürliche Person erfolgen (einer GmbH & Co. KG, die als Eigentümerin eines Eigenjagdgebietes nach dem Gesetz zur Jagdausübung berechtigt ist, wäre es schwer möglich, als ein bloßes im Firmenbuch eingetragenes Rechtskonstrukt eine reale Bockbüchsflinte in die Hand zu nehmen).

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