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Dokument-ID: 1017400
3.1 Allgemeines
Das Strafvollzugsgesetz regelt die Unterbringung von erwachsenen Personen, an denen eine mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme vollzogen wird. Für den Jugendstrafvollzug und für den Vollzug der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Jugendlichen enthält das JGG in seinen §§ 51 ff besondere Bestimmungen, die als lex specialis zu den StVG-Bestimmungen in Beziehung stehen.