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Dokument-ID: 1017083
14.2.4 Datensperren und Datenlöschung sowie Übermittlung
Prinzipiell sind Übermittlungen nur zulässig, wenn es eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung gibt.
Gem § 55 Abs 4 WaffG können bestimmte Daten des Betroffenen an bestimmte Stakeholder im waffenrechtlichen Kontext übermittelt werden.