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Dokument-ID: 1017263
1.2.3 Neuerung bezüglich des Führens von Faustfeuerwaffen durch Jäger
Die zweite unmittelbar auf den jagdlichen Bereich bezogene neue Regelung durch die Waffengesetz-Novelle – gleichfalls im Vorfeld heiß diskutiert – betrifft das Recht von Jägern (konkret: Inhabern einer gültigen Jagdkarte), unter bestimmten Voraussetzungen Schusswaffen der Kategorie B des Waffengesetzes, also