5.6 Ausfuhr aus der Europäischen Union
Die neue EU-Feuerwaffenverordnung regelt die Ausfuhr als formalisiertes Genehmigungs- und Kontrollsystem mit klaren Zuständigkeiten, festen Verfahrensschritten und nachgelagerten Nachweispflichten. Der entscheidende Unterschied zu vielen „klassischen“ Außenhandelsregimen ist, dass die Verordnung die Ausfuhr nicht nur an eine Vorabgenehmigung koppelt, sondern den gesamten Vorgang als Kette versteht, die vom Antrag über die Transitfrage bis zum Nachweis der tatsächlichen Einfuhr im Drittstaat reichen muss. Wer diese Regelungen anwenden will, braucht daher nicht „allgemeine Hinweise“, sondern muss wissen, welche Dokumente wann vorzulegen sind, welche Fristen laufen, wann Transit als genehmigt gilt, wie lange Genehmigungen gelten dürfen und welche Gründe zwingend zur Versagung führen.