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Dokument-ID: 1016628
1.2.2 Gegenstände
Unter einem „wesentlichen Bestandteil“ wird der Lauf, der Rahmen, das Gehäuse, gegebenenfalls einschließlich Gehäuseober- und -unterteil verstanden. Ebenfalls fallen unter diesen Begriff Schlitten, Trommel, Verschluss oder das Verschlussstück. Alle diese Bestandteile fallen als Einzelteile unter dieselbe Kategorie wie die Feuerwaffen, zu denen sie gehören (sollten).