4.1 Allgemein
Grundrechte sind verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte, die dem Individuum subjektive Rechte und Schutz gewähren. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürger. Sie sind nicht in einem einheitlichen Kanon verankert, sondern über zahlreiche Rechtsquellen verstreut und stellen ein teils recht unüberschaubares Konglomerat aus Regelungen dar, die aus unterschiedlichen Epochen stammen. Grundrechte finden sich beispielsweise im: