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Dokument-ID: 1270719
Genossenschaftsjagd
Bei kleineren Grundstücken wird das Jagdrecht zusammengefasst und gemeinschaftlich ausgeübt. Die Eigentümer bilden eine Jagdgenossenschaft. Diese verpachtet das Jagdrecht meist an einen Jäger. Die Organisation erfolgt kollektiv. Einnahmen werden unter den Mitgliedern aufgeteilt.