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Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Waffenhändler

Der Waffenhändler ist eine Person, die nach allgemeinem Verständnis, besondere Gegenstände – Waffen und Munition – kauft und verkauft. Prinzipiell ist der Verkauf von Sachen ein freies Gewerbe im Sinne der GewO und bedarf keinerlei besonderer Voraussetzungen. Aufgrund der potentiellen Gefährlichkeit von Waffen, unterwirft der österreichische Gesetzgeber den Waffenhandel bestimmten Voraussetzungen. Es ist zudem verfehlt anzunehmen, dass die Bestimmungen bezüglich des Waffengewerbes im Sinne der GewO nur den Handel mit Waffen und Munition umfassen würden, da wesentlich mehr Tätigkeiten unter das Waffengewerbe fallen können.

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