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Dokument-ID: 1128950
13.7 ABC besonderer Gehaltsbestandteile
Besondere Gehaltsbestandteile können von einer Einkommensteuerbefreiung gem § 3 oder § 26 EStG sowie einer Befreiung von der Sozialversicherung profitieren. Grundsätzlich sind die Einkommensteuerbefreiungen weiter gefasst als die Befreiungen zur Sozialversicherung. Es kann deshalb nicht angenommen werden, dass eine Einkommensteuerbefreiung mit einer Sozialversicherungsbefreiung gleichzusetzen ist.