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Eveline Herndl - Albert Scherzer - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.1 Uneingeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Für den Arzt typische Betriebsausgaben sind insbesondere:

  • Abschreibungen über die Nutzungsdauer (Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten > EUR 1.000,−, wie Arztkoffer, PC, Laptop/Notebook, Ultraschallgerät, Röntgen, sonstige medizinische Geräte, Einrichtung, Ordinationsgebäude im Eigentum, Homepage, Firmenwert)
  • Arbeitszimmer im Wohnungsverband
  • Arbeitsplatzpauschale
  • Ärztekammerbeiträge
  • Ausbildungskosten
  • Bankspesen
  • Beratungskosten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar)
  • Berufskleidung (weißer Arztkittel, darf nicht auch privat verwendbar sein)
  • Betriebskosten für Ordination
  • Buchwert abgegangener Anlagen
  • Büromaterial
  • Druckkosten
  • Energie
  • Entsorgungskosten für medizinische Abfälle
  • Fachliteratur
  • Fahrtspesen (zB für Hausbesuche, Fortbildungen)
  • Finanzierungskosten
  • Fortbildungsaufwand
  • Freiwilliger Sozialaufwand für Dienstnehmer (Getränke, Geschenke bis max EUR 186,− pa, Betriebsveranstaltungen/-ausflüge bis max EUR 365,− pa)
  • Fremdleistungen
  • Gas
  • Gebühren
  • Gehälter
  • Gehaltsnebenkosten (Dienstgeberanteil SV, BV, DB, DZ, KommSt, DGA)
  • Heizung
  • Hilfsmaterial
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten ≤ EUR 1.000,−)
  • Instandhaltungskosten
  • Internet
  • Kfz-Kosten (Abschreibungen, Treibstoff, Instandhaltung, Haftpflicht-, Kaskoversicherung, Leasingraten, Achtung: nicht bei Kilometergeld)
  • Kilometergeld (Achtung: sämtliche tatsächlichen laufenden kosten abpauschaliert, außer Unfall auf Dienstreise)
  • Leasingraten für medizinische geräte (zB Röntgen, Ultraschall)
  • Löhne, Gehälter
  • Lohnnebenkosten (Dienstgeberanteil SV, BV, DB, DZ, KommSt, DGA)
  • Medikamente
  • Miete für Ordination
  • Mitgliedsbeiträge mit ärztlicher Relevanz
  • Notar
  • Ordinationsmaterial/Verbauchsmaterial, wie Medikamente, Injektionen, Verbandszeug
  • Porto
  • Raumkosten
  • Rechtsberatung
  • Reinigungskosten
  • Reisekosten (Fahrtkosten, öffentliche Verkehrsmittel, Taggelder, Hotel/Nächtigungsgelder)
  • Reparaturkosten
  • Sanitätsmaterial
  • Schadenersatz
  • Service
  • Sozialversicherungsbeiträge (GSVG, FSVG - Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung)
  • Steuerberatung
  • Strom
  • Supervision
  • Telefon (Privatanteil ggf auszuscheiden)
  • Transporte durch Dritte
  • Umzugskosten (zB Umzug der Ordination)
  • Versicherungsprämien (Haushalts-, Eigenheim-, Haftpflicht-, Kasko-, Berufsrechtsschutz-, Betriebsunterbrechnungs-, Reiserücktrittsversicherung für Dienstreisen, nicht jedoch: Berufsunfähigkeits-, Lebens-, allg Reiserücktritts-)
  • Vertretungskosten
  • Warmwasser
  • Wartezimmer (Lesezirkel, Wasserspender, Einrichtung)
  • Wartung
  • Weiterbildungskosten
  • Werbekosten
  • Wohfahrtsfonds

Hinweis:

Umschulungsmaßnahmen sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen.

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