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Dokument-ID: 1263611
5.2 Allgemeines zu Masse- und Insolvenzforderungen
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat keine Auswirkungen auf das Steuerfestsetzungsverfahren.
Im Steuereinhebungsverfahren wird in Insolvenz-/Masseforderungen unterteilt.