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Dokument-ID: 1089499
1.5.2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG)
Besteht keine Verpflichtung, Bücher zu führen, eignet sich zur Gewinnermittlung die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Diese Gewinnermittlungsart gelangt bei Ärzten am häufigsten zur Anwendung.