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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters ohne Liquidation oder Betriebsfortführung

Keine Liquidation liegt vor, wenn die GmbH – zum Beispiel aufgrund des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters – ihren Ärztebetrieb einstellen muss, aber unternehmensrechtlich nicht gelöscht wird. In diesem Fall kann die GmbH zwar keine Gruppenpraxis mehr führen, aber anderen – im Fall des Falles durch eine Änderung des Gesellschaftszwecks – Tätigkeiten nachgehen.

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