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Neu Dokument-ID: 1202584

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2 Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gem § 27 Abs 2 EStG

Zinsen und Dividenden (insb Gewinnanteile aus Aktien, GmbH-Anteilen wie Dividenden aus einer Gruppenpraxis-GmbH) unterliegen der Kapitalertragsteuer iHv 27,5 %. Zinsen aus Geldeinlagen unterliegen der Kapitalertragsteuer iHv 25 %.

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