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Dokument-ID: 1181586
9.3 Aufbau der Doppelbesteuerungsabkommen
Der Aufbau der Doppelbesteuerungsabkommen ist immer gleich, sofern diese nach dem OECD-Musterabkommen entworfen wurden:
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Verteilungsnormen
- Methodenartikel
- Besondere Bestimmungen