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Dokument-ID: 1089527
1.4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH kann man allein oder auch mit mehreren Gesellschaftern gründen. Dazu braucht es einen Gesellschaftsvertrag (Satzung) mit Notariatsakt, die Bestellung eines Geschäftsführers und einen Eintrag ins Firmenbuch.