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Dokument-ID: 1249241
6.4.4 Zwischenstaatliche Pensionsversicherung
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten
Für Personen, die in EU-Mitgliedsstaaten, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder Abkommensstaaten beschäftigt, versichert und/oder wohnhaft waren und dort Versicherungszeiten erworben haben, gelten besondere Regelungen, wie diese Versicherungszeiten für den Pensionsanspruch berücksichtigt werden.