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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.6 Depotübertrag gem § 27 Abs 6 Z 2 EStG

Rz 6171 EStR:

Von

An

Inländische depotführende Stelle

Ausländische depotführende Stelle

Inländische depotführende Stelle

Bei selber Stelle

Keine Meldung erforderlich

 

Auf Depot desselben Steuerpflichtigen

Mitteilung der AK durch inl Stelle

Meldung ans FA durch inl Stelle

Unentgeltlich auf Depot eines anderen Steuerpflichtigen

  1. Nachweis der unentgeltl Übertragung
  2. Meldung ans FA durch inl Stelle
  1. Nachweis der unentgeltl Übertragung
  2. Meldung ans FA durch inl Stelle

Übertragung im Rahmen einer Umgründung

Glaubhaftmachung der Übertragung im Rahmen einer Umgründung und Meldung ans FA durch inl Stelle

Glaubhaftmachung der Übertragung im Rahmen einer Umgründung und Meldung ans FA durch inl Stelle

Ausländische depotführende Stelle

Bei selber Stelle

 

Keine Meldung erforderlich

Auf Depot desselben Steuerpflichtigen

Mitteilung der AK durch ausl Stelle

Meldung ans FA

Unentgeltlich auf Depot eines anderen Steuerpflichtigen

Meldung ans FA

Meldung ans FA

Übertragung im Rahmen einer Umgründung

Meldung ans FA

Meldung ans FA

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