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Dokument-ID: 1089642
2.6 Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch
Steuerbefreit ist die Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch. Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung ist, dass die Gegenstände der Lieferung natürlichen Ursprungs sind. Die Lieferung synthetisch hergestellter Materialien ist ebenso wenig steuerbefreit wie die Lieferung von Prothesen.