6.1.2 Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben
Zu den so genannten Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben zählen jene Erträge und Aufwendungen, welche entweder mit dem Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters oder steuerrechtlich nicht anerkannten Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft zuzurechnen sind. Neben den gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben fallen bei der ärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Gruppenpraxis-OG auch persönliche Einnahmen und Ausgaben an, die nicht von der Gruppenpraxis-OG selbst, sondern vom einzelnen Gruppenpraxis-OG-Gesellschafter zu tragen sind (= Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben).