3.1.1 Glossar der Betriebseinnahmen
Betriebseinnahmen sind (nicht nur für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, vgl EStR 2000, Rz 1024) alle betrieblich veranlassten Wertzuflüsse, unabhängig davon, ob in Geld oder als geldwerter Vorteil (Sachwert, die der Arzt als Gegenleistung für seine Tätigkeit erhält, zB wird das Arzthonorar vom Elektrohändler mit einem Kühlschrank bezahlt) zugeflossen. Als Betriebseinnahmen sind jedenfalls alle Zugänge in Geld oder Geldeswert anzusehen, die durch den Betrieb veranlasst sind (Doralt, EStG7, § 4 Tz 221).
Darunter fallen neben den Einkünften aus der betrieblichen Haupttätigkeit (zB Erlöse aus der Abrechnung mit der Gesundheitskasse des Arztes) auch Einkünfte aus betrieblichen Hilfs- und Nebentätigkeiten. Somit ist jede Einnahme, die im Rahmen des Betriebes einer freiberuflichen ärztlichen Ordination anfällt, eine Betriebseinnahme.