3.4 Kleinunternehmerregel und Verkauf des Firmen-/Praxiswertes/Kunden-/Patientenstocks
Auch der Verkauf eines Firmenwertes/Kundenstamms/Klientenstocks kann unter die Anwendung der Kleinunternehmerregelung fallen, sofern die Veräußerung als Hilfsumsatz anzusehen ist; dass die Veräußerung eines Firmenwerts/Kundenstamms/Klientenstocks/Patientenkartei/Kassenvertrag ein Hilfsgeschäft darstellt, entspricht dem Regelfall (ebenfalls bejahend hinsichtlich des Vorliegens eines Hilfsgeschäftes BFG vom 31.03.2016, RV/5100368/2016, iZm Übertragung einer Patientenkartei, allerdings aus verfahrenstechnischen Gründen aufgehoben).