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Karin Zahiragic - Klaus Cavar - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag wird vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber charakterisiert. Bei Arbeitsverträgen ist zwischen jenen für Arbeiter und Angestellte zu unterscheiden. Die wesentlichen Merkmale der persönlichen Abhängigkeit sind die Weisungsgebundenheit des zur Erbringung der Arbeitsleistung Verpflichteten (Arbeitnehmer) – insbesondere hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenem Verhalten, zudem seine persönliche, auf Zeit abgestellte Arbeitspflicht, die Fremdbestimmung der Arbeit (der wirtschaftliche Erfolg kommt dem Arbeitgeber zugute), die persönliche Fürsorgepflicht und Treuepflicht sowie die organisatorische Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers, einschließlich der Kontrollunterworfenheit (RIS-Justiz RS0021284).

Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Die wesentlichen Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrages sind das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft und die Zahlung des Entgelts. Daneben bestehen auch vertragliche Nebenpflichten wie die Treuepflicht • [Fußnote: Dazu zählt zB die Verschwiegenheitspflicht, die Pflicht Weisungen nachzukommen oder der Arbeitsleistung abträgliche Nebenbeschäftigungen zu unterlassen. des Arbeitnehmers oder die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers.

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