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Dokument-ID: 1090177
8.1.3 Allgemeiner Kündigungsschutz
Wie bereits dargelegt, kann grundsätzlich jedes unbefristete Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Kündigunsfrist und Kündigungstermin ohne Angabe von Gründen beendet werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Grundsatz der Kündigungsfreiheit.