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Karin Zahiragic - Ines Windisch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.4 Gewerbliche Schutzrechte

In der Praxis spielen gewerbliche Schutzrechte in einer Arztpraxis eine geringe Rolle.

Gewerbliche Schutzrechte spielen in der Praxis dann eine Rolle, wenn man beispielsweise ein Konzept für eine Dienstleistung oder ein Geschäftsmodell, ein Logo, einen Markennamen, ein Produktdesign, eine Software oder eine technische Erfindung entwickelt hat und diese Entwicklung vor unauthorisierter Nachahmung oder Nutzung schützen möchte.

Grundsätzlich sind gewerbliche Schutzrechte anzumelden und werden in weiterer Folge in eine Liste eingetragen. Die Anmeldung ist aktiv vorzunehmen und mit Kosten verbunden. Die Kosten können je nach gewerblichem Schutzrecht und Ausmaß des gewerblichen Schutzrechts unterschiedlich hoch ausfallen.

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