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Dokument-ID: 1090206
9.2 Pflegefreistellung
Neben den zuvor dargelegten Entgeltfortzahlungstatbeständen legt § 16 UrlG für folgende Fälle einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von einer Woche (für die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) pro Arbeitsjahr fest: