2.2 Unterschiede Share Deal/Asset Deal
Vertragsgegenstand beim Share Deal ist eine Beteiligung am Unternehmensträger. Dabei können entweder alle Anteile oder eine Mehrheits- bzw Minderheitsbeteiligung Vertragsgegenstand sein. Am bisherigen Rechtsträger des Unternehmens ändert sich im Rahmen eines Share Deals nichts. Voraussetzung eines Share Deals ist, dass der Unternehmensträger durch den Erwerb einer Beteiligung überhaupt erworben werden kann. Dies ist bei einem Einzelunternehmen, bei dem Unternehmensträger eine natürliche Person ist, ausgeschlossen. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit eines Asset Deals.