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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.2 Umsatzsteuervoranmeldungen

Gem § 21 Abs 1 UStG hat der Unternehmer entweder monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben (Voranmeldungszeitraum). Die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist vorgesehen, sofern der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr die Umsatzgrenze von EUR 100.000,– nicht überschritten hat (§ 21 Abs 2 UStG).

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