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Dokument-ID: 1089524
1.1 Einzelpraxis (Einzelordination)
Die Einzelpraxis bzw die Einzelordination ist die gängigste Form und auch die einfachste und billigste Form der Gründung.
Der Inhaber trifft alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einzelordination allein und hat damit volle Handlungsfreiheit.