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Dokument-ID: 1089602
2.1 Besteuerungssubjekt, Steuersatz und Gewinnermittlungszeitraum
Besteuerungssubjekt der Körperschaftsteuer ist die Kapitalgesellschaft, nicht deren Gesellschafter. Kapitalgesellschaften werden deshalb ertragsteuerlich auch als intransparente Gesellschaften bezeichnet, da ihre Gewinne nicht den Gesellschaftern zugerechnet werden.