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Dokument-ID: 1089582
3.2.2 Eingeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
Folgende betriebliche Aufwendungen sind einer „Angemessenheitsprüfung“ zu unterziehen:
- Aufwendungen im Zusammenhang mit Pkw
- Personenluftfahrzeuge
- Sport- und Luxusboote
- Jagden
- Geknüpfte Teppiche, Tapisserien
- Antiquitäten
- Bewirtungskosten