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Karin Zahiragic - Klaus Cavar | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.2 Zeitwidrige Kündigung

Wie oben näher ausgeführt, erfolgt die die Kündigung regelmäßig unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Es kommt in der Praxis jedoch sehr oft vor, dass eine Kündigungsfrist oder ein Kündigungstermin nicht eingehalten werden und dadurch das Ende des Arbeitsverhältnisses früher als vorgesehen herbeigeführt wird. Man spricht diesfalls auch von einer zeitwidrigen (fristwidrig, terminwidrig) Kündigung.

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