8 Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Bei einem Arbeitsverhältnis handelt es sich um Dauerschuldverhältnis, das einer gesonderten rechtsgeschäftlichen Beendigung bedarf.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann daher (i) bereits beim Vertragsabschluss vereinbart werden (Befristung), (ii) jederzeit im beidseitigen Einvernehmen vereinbart werden (einvernehmliche Auflösung), (iii) durch eine einseitige Willenserklärung unter Einhaltung von Fristen und Terminen erfolgen (Kündigung) oder auch (iv) durch eine einseitige Willenserklärung aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung von Fristen und Terminen erfolgen (Entlassung, Austritt).