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Dokument-ID: 1128948
13.5 Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (FLAG)
Die Arbeitgeber müssen für ihre Beschäftigten auch den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich abführen.
Mit 01.01.2025 wurde der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds dauerhaft von zuvor 3,9 % auf 3,7 % abgesenkt.