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Dokument-ID: 1090041
6.1 Kollektivvertragliche Einstufung
Für die meisten Branchen werden jedes Jahr Kollektivverträge abgeschlossen, die unter anderem Mindestentgeltvorschriften vorsehen. Bei Arbeitsaufnahme ist daher die richtige Einstufung des Arbeitnehmers in die Lohn- oder Gehaltsordnung notwendig.