6 Die Einstufung des Mitarbeiters in den Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen bestimmten Interessenvertretungen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits abgeschlossen werden. Der Großteil der Kollektivverträge wird zwischen dem fachlich zuständigen Fachverband der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft geschlossen. Dies hat zur Folge, dass auf Arbeitgeberseite die Fachverbände bzw Fachgruppen der Wirtschaftskammer organisatorisch kollektivvertragsfähig sind, auf Arbeitnehmerseite der ÖGB. Neben diesen bestehen private Arbeitgeberverbände.