© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1089620

Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.3 Kapitalertragssteuerpflicht der verdeckten Gewinnausschüttung

Neben offenen Ausschüttungen unterliegen auch verdeckte Ausschüttungen der Kapitalertragssteuerpflicht und sind seitens der Gesellschaft anzeigepflichtig. Diese müsste auch die anfallende Kapitalertragsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Im Unterschied zur offenen Ausschüttung wird die verdeckte Gewinnausschüttung aber im Regelfall dem Finanzamt nicht gemeldet, da sie erst im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellt wird.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Steuerrechtliche Beratung von Ärzten in unserem Shop! Zum Shop