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Dokument-ID: 1128942
13.1.5 Vorabprüfung durch Sozialversicherung
Ist der Dienstgeber nicht sicher, ob er einen echten Dienstvertrag, einen freien Dienstvertrag oder einen Werkvertrag abgeschlossen hat, kann er den Vertrag zur Einstufung durch die Sozialversicherung vorab bei der Österreichischen Gesundheitskasse überprüfen lassen. Die Einstufung ist für Belange der Lohnsteuer und Sozialversicherung bindend.