4.1 Einleitung
Nicht immer verläuft eine Operation oder Behandlung nach Wunsch. Selbstverständlich bestehen in diesem Zusammenhang auch stets Risiken, die sich auch bei gebotener Sorgfalt und Einhaltung aller Bestimmungen verwirklichen können. In diesem Fall muss das Risiko der Patient selbst tragen. Allerdings wird im Bereich der Arzthaftung auch ein strenger Maßstab angelegt, um diese Risiken weitestgehend zu minimieren und dem Patienten eine bewusste Entscheidung zu ermöglichen. Geschehen hierbei Fehler, ist zu prüfen, ob die Haftung des behandelnden Arztes oder auch eines Krankenhauses in Betracht kommt. Im folgenden Abschnitt soll daher darauf eingegangen werden, unter welchen Voraussetzungen ein Patient Ansprüche erheben kann.