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Dokument-ID: 1249242
8 Finanzstrafgesetz – Finanzvergehen im Lichte des ärztlichen Berufsrechts
Vertrauenswürdigkeit als Voraussetzung zur ärztlichen Berufsausübung
Gem § 4 Abs 2 Z 2 ÄrzteG gilt: „Allgemeine Erfordernisse im Sinne des Abs 1 sind die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit“.