9.1.2 Beschränkte Steuerpflicht gem § 1 Abs 3 EStG
Verfügt eine natürliche Person über keinen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (bei Körperschaften: über keinen inländischen Sitz oder Ort der Geschäftsleitung), dann ist diese beschränkt steuerpflichtig gem 1 Abs 3 EStG. Dieses Steuersubjekt unterliegt nicht dem „Welteinkommensprinzip“, sondern dem „Territorialprinzip“. Das bedeutet, dass dieses Steuersubjekt nur mit jenen Einkunftsquellen der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, welche einen inländischen Anknüpfungspunkt haben.