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Dokument-ID: 1128949
13.6 Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Ordinationen, die auch der Wirtschaftskammer Österreich angehören, müssen auch den so genannten Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag iHv 0,36 % bis 0,42 % der Bruttogehälter entrichten (abhängig vom Bundesland).