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Dokument-ID: 1181590
9.3.4 Methodenartikel
Im OECD-Musterabkommen ist der Methodenartikel Art 23. Man unterscheidet zwei Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: die „Befreiungsmethode“, in der Regel gekoppelt mit dem sog Progressionsvorbehalt, und die „Anrechnungsmethode“.