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Dokument-ID: 1143912
2.8.5 Steuerliche Auswirkungen der Ausgestaltungsformen
Die Primärversorgungseinheit stellt keine eigene steuerrechtliche oder unternehmensrechtliche Organisationseinheit dar. Je nach Rechtsform und Ausgestaltung kommen die entsprechenden steuerrechtlichen Vorschriften sowie unternehmensrechtlichen Vorschriften – im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Gewinnrealisierung – zur Anwendung.