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Dokument-ID: 1089661
8.5 Erwerb von Dienstleistungen aus dem Drittland
Gem § 3a Abs 6 UStG ist eine sonstige Leistung zwischen Unternehmern dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Als Unternehmer ist jeder Steuerpflichtige iSd § 2 UStG anzusehen. Für die Anwendung der Grundregel ist es deshalb unbeachtlich, ob der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt oder Kleinunternehmer ist oder über eine UID-Nummer verfügt.