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Dokument-ID: 1090200
8.4 Die einvernehmliche Auflösung
Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt muss zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei müssen weder Kündigungstermine noch Kündigungsfristen beachtet werden.